1:0 für den FC Köln – Wem soll die Domain fc.de gehören?

1:0 für den FC Köln – Wem soll die Domain fc.de gehören?

23.8.2016

FC ist eine gebräuchliche Abkürzung für „Fußball Club“. Für jeden Fußballclub – Nein, denkt sich zumindest der 1. FC Köln und führt nun ein Gerichtsverfahren gegen jenen Mann, der Inhaber der Kurzdomain „fc.de“ ist.

 

Bevor die Gerichte mit dem Streit betraut wurden, bot der 1. FC Köln noch EUR 5.000,00 für die Übertragung der Domain an. Der Inhaber der Domain „fc.de“ lehnte ab und forderte das Zehnfache. Daraufhin klagte der 1.FC Köln. Die Abkürzung FC habe sich nämlich als Abkürzung für den Kölner Verein - und nicht irgendeinen Fußballclub - etabliert. Zudem sei der Verein auch Inhaber der deutschen Wortmarke FC. Die Rechte an der Domain stünden daher auch dem Kölner Verein zu.

 

Der Inhaber der Domain fc.de ist hingegen der Auffassung, die Abkürzung FC stehe nicht für den Fußballclub aus Köln; überall gebe es eine Unzahl an Fußballvereinen, die ihrem Namen die beiden Buchstaben FC voranstellen.

 

In erster Instanz haben die Kicker aus Köln nun gewonnen. Die Domain fc.de darf vorerst nicht betrieben werden (siehe dazu www.fc.de).

 

Ganz nachvollziehbar ist all dies aber nicht. Viele Vereine haben die Buchstaben „FC“ vorangestellt; und zwar als Abkürzung für Fußballclub. Die Begründung von Monopolrechten am Zeichen „FC“ für einen konkreten Fußballverein erscheint daher nahezu schon denkunmöglich zu sein. Folglich sollte man meinen, dass der 1. FC Köln auch nicht Rechte an der Domain fc.de erheben kann. Wenn der Verein die Domain will, hätte er sich die Rechte daran früher sichern sollen. Hier gilt ganz einfach der Grundsatz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

 

Warum das Landgericht Köln in erster Instanz zu Gunsten des 1. FC Köln entschieden hat, ist daher nicht ganz klar. Eine klassische Schiedsrichter-Fehlentscheidung? Bleibt zu hoffen, dass dieses Match in die Verlängerung geht.

 

Siehe auch: Einführung der Kurzdomains

 

Beitrag von: Rechtsanwalt Markus Grötschl