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Unser Partner Thomas Adocker hat für die österreichische LES-Landesgruppe,  gemeinsam mit den LES-Landesgruppen Ungarns und der Tschechischen Republik, die LES Regionalkonferenz dieser Staaten organisiert. Er hat die Veranstaltung auch zu einem großen Teil moderiert.

 

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Am 09.11.2016 wurde der STAATSPREIS PATENT im Rahmen einer festlichen Gala in den Wiener Sofiensälen verliehen. Für Schwarz Schönherr Rechtsanwälte gratulierten und feierten Thomas Adocker und Michaela Petsche mit den GewinnerInnen und allen Nominierten in den...

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Das Europäische Patentamt (EPA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ließen untersuchen, welche Auswirkungen Rechten des geistigen Eigentums auf die europäische Wirtschaft haben:

 

Das sind die Ergebnisse dieser Studie:

 

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Schwarz Schönherr ist Ihr One-Stop-Shop für die Gründung und Führung Ihres Unternehmens. Das Team berät sie persönlich bei allen Schritten, die zur professionellen Umsetzung Ihrer Geschäftsidee erforderlich sind und garantiert damit, dass sich Ihr Start-up zu einem florierenden, mittelständischen Unternehmen entwickelt. Rechtliche Probleme sollen von Anfang an vermieden werden. Aufgrund des IP-Fokus, ist Schwarz Schönherr der Ansprechpartner für technologische oder designaffine Start-ups.

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Die Tageszeitung Die Presse brachte am 6.10.2016 den Artikel „Start-ups: In der ersten Phase passieren die meisten Fehler“ mit Rechtsanwalt Winfried Schwarz von Schwarz Schönherr Rechtsanwälte. In diesem Artikel erörtert Winfried Schwarz, auf was man bei der Gründung eines Start-ups unbedingt achten sollte.

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EUR 10,2 Milliarden pro Jahr – Das sind die Kosten, die der Pharmabranche durch gefälschte Arzneimittel entstehen. Dies ergibt sich aus einem Bericht des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum. Die Umsatzverluste aufgrund von Fälschungen betragen demnach 4,4%. Damit einher geht auch der Verlust von ca. 37.700 Arbeitsplätzen. Bezieht man die Folgewirkungen von gefälschten Arzneimitteln auf andere Branchen mit ein, gehen weitere 53 200 Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftszweigen...

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Nun kommt man noch schneller zu einer eingetragenen österreichischen Marke. Möglich macht dies das neue „Fast Track“- Registrierungsverfahren des Österreichischen Patentamts. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das rasche Registrierungsverfahren in Anspruch genommen werden kann:

 

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Von 20. bis 23. September 2016 fand das MARQUES Meeting in Alicante, Spanien statt. Für Schwarz Schönherr Rechtsanwälte haben Georg Schönherr und Markus Grötschl teilgenommen. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Entwicklungen im Europäischen Markenrecht diskutiert.

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Das Europäische Gericht hat am 13. September 2016 entschieden, dass die Klangmarke Plim-Plim nicht eintragungsfähig ist. Diese Klangmarke zeichnet sich im Wesentlichen durch zwei Töne aus. Sie sollte ua für Smartphones geschützt werden.

 

Das EuG betonte zwar in seiner Entscheidung, dass einfache Jingles und/oder Melodien durchaus dazu geeignet sind, als Marke wahrgenommen zu werden.

 

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Das „Delta Center“ in Prag hat Verkaufsflächen an Händler untervermietet. Diese Händler haben unter anderem Markenfälschungen von Burberry etc. verkauft. Die Markenartikelhersteller haben deshalb das „Delta Center“ wegen einer Markenrechtsverletzung verklagt. Das „Delta Center“ setzte sich dagegen zur Wehr. Als Vermieterin von Verkaufsflächen sei man nicht für begangene Markenrechtsverletzungen seiner Vertragspartner haftbar.

 

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